ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („AGB“)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für zwischen CML Solutions GmbH („CML Solutions GmbH“, „wir“, „uns“) und dem Kunden geschlossene Verträge. Vertragspartner ist jene CML Solutions GmbH -Gesellschaft, die auf den Begleitdokumenten (insbesondere auf unserem Offert) angeführt ist.
1.2. Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), die keine Unternehmer sind. Unternehmer ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb des Unternehmens gehört.
1.3. Der Vertragsabschluss sowie allfällige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der
2. Vertragsabschluss/Webshop
2.1. Der Vertragsabschluss erfolgt grundsätzlich mit Unterzeichnung des Offerts und Übermittlung an Wir sind an ein Offen 14 Tage lang gebunden.
2.2. Die Präsentation unserer Waren, Dienstleistungen und Gutscheine auf der Website sowie unsere Offerte sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen damit kein Angebot im rechtlichen Sinn dar, sondern sind Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots durch den Das Angebot erfolgt bei der Buchung von Dienstleistungen und dem Warenkauf über unseren Webshop mit der Absendung der Bestellung durch den Kunden. Das Angebot des Kunden wird durch Klick auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ verbindlich. Der Kunde erhält nach Eingang seiner Bestellung bei uns eine gesonderte, automatisierte Bestätigung über den Erhalt seiner Bestellung per E-Mail zugesendet. Eine solche Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Diese erfolgt erst durch eine gesonderte, schriftliche Auftrasbestätiuninnerhalb einer Frist von 14 Tagen oder durch faktische Lieferung der bestellten Ware innerhalb von 14 Tagen oder einer ausdrücklich vereinbarten Lieferfrist. Wir sind berechtigt, Vertragsabschlüsse ohne Angabe von Gründen, insbesondere wenn der bestellte Artikel unerwarteter Weise bereits vergriffen ist oder die Dienstleistung zum ausgewählten Zeitpunkt nicht erbracht werden kann, abzulehnen.
3. Vertragslaufzeit bei Dienstleistungsverträgen
3.1. Sofern in den nachfolgend angeführten besonderen Bestimmungen (siehe 4. und 5.) keine anderen Kündigungstermine und/oder -fristen festgelegt sind, wird der Dienstleistungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann sowohl vom Kunden als auch von uns unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden.
4. Besondere Bestimmungen und Leistungsumfang für Hausbetreuungsleistungen
4.1. Mietmattenservice
Für die Vermietung von Matten gilt eine Mindestvertragslaufzeit von vier Monaten. Bei Abhandenkommen oder Zerstörung der Mietmatte ist der Kunde verpflichtet, uns den Zeitwert dieser Matte zu ersetzen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als den Verbraucher am Abhandenkommen oder der Zerstörung der Mietmatte Verschulden trifft.
4.2. Grünflächenbetreuung
4.2.1. Kunden sind verpflichtet, Pflanzen, die sich auf von uns zu bearbeitenden Flächen befinden und nicht entfernt werden sollen, zu kennzeichnen bzw. uns auf solche Gegenüber Unternehmern gilt folgendes: Uns trifft weder eine Prüf-, noch eine Warnpflicht, falls vom Kunden Erde und/oder Saatgut beigestellt werden. Ferner trifft uns keine Haftung für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass sich der von uns zu bearbeitende Untergrund noch nicht vollständig gesetzt hat.
4.2.2. Bei Inanspruchnahme der Grünflächenbetreuung können sowohl der Kunde als auch wir den Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist mit Wirkung zum 31.12. des jeweiligen Jahres schriftlich kündigen.
4.3. Hausbetreuung/Hausreinigung
4.3.1. Soweit nicht anders vereinbart werden die Leistungen an Werktagen zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr erbracht. Fällt der für die Reinigung vorgesehene Tag auf einen Feiertag, wird die Reinigung in der jeweiligen Woche an einem anderen Werktag durchgeführt. Bei Leistungserbringung an Wochenenden, Feiertagen und bei Nacht (ab 20:00 bis 5:00) erhöht sich das Entgelt pro Stunde um 100 %.
4.3.2. Das vereinbarte Entgelt bezieht sich nur auf übliche, nicht auf z.B. ekelerregende, giftige, gesundheitsgefährdende, oder hartnäckige Verschmutzungen. Kosten, die aus einer allenfalls notwendigen Evaluierung nach dem ASchG entstehen, sind im vereinbarten Entgelt nicht enthalten.
4.4. Unterhaltsreinigung/Bürobetreuung
4.4.1. Bei der Unterhaltsreinigung/Bürobetreuung handelt es sich um die laufende, wiederkehrende Reinigung in Räumlichkeiten, die nicht der Allgemeinheit zugänglich sind, z.B. in Büros oder büroähnlichen Bereichen (z.B. Besprechungszimmer, Ordinationen, Kanzleien, u.a.). Bei der Unterhaltsreinigung/Bürobetreuung können sowohl der Kunde als auch wir den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsletzten schriftlich kündigen.
4.4.2. Das Entgelt ist pauschaliert. Reinigungsausfälle durch kalendarische Feiertage sind in der Pauschale miteinberechnet und werden daher bei der Monatsrechnung nicht in Abzug gebracht. Bei einmal wöchentlicher (oder seltenerer) Reinigung wird von uns ein Ersatztag angeboten. Bei begründeter Verhinderung des Kunden wird von uns mit diesem ein Ersatztermin
4.4.3. Urlaubs- und Betriebssperren, die über einen längeren Zeitraum als drei zusammenhängende Werktage hinausgehen, werden bei Bekanntgabe zumindest vier Wochen vor der Sperre vom Monatspauschalpreis aliquot in Abzug gebracht.
4.4.4. Der Kunde hat einen geeigneten und verschließbaren Raum zum Umkleiden des Personals und zur Unterbringung der Materialien, Geräte und Maschinen zur Verfügung zu
4.4.5. Ist der Kunde Unternehmer, verpflichtet er sich, während der Vertragslaufzeit und sechs Monate nach Vertragsende das von uns eingesetzte Personal nicht Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung ist eine Vergütung von € 5.000, — pro abgeworbener Person als Pönale zu bezahlen.
4.5. Schädlingsbekämpfung
4.5.1. Die Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen erfolgen nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen; darunter fällt insbesondere die
4.5.2. Wird während der Schädlingsbekämpfung ein weiterer, andersartiger Befall festgestellt, so ist zur Beseitigung dieses Schädlings ein weiterer Vertrag abzuschließen.
4.5.3. Wir weisen darauf hin, dass selbst bei ordnungsgemäß und fachgerecht durchgeführter Behandlung, die erfolgreich zum Abschluss gebracht wurde, die Gefahr von erneutem Schädlingsbefall Behandlungsmaßnahmen können mehrere Tage oder Wochen in Anspruch nehmen. Wenn die Bekämpfung mit Insektiziden erfolgt, beträgt die Behandlungsdauer bis zu vier Monate. In seltenen Fällen kann es zu Nebenwirkungen und Gesundheitsrisiken für Menschen und Tiere oder Geruchsbelästigung kommen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, z.B. Mitarbeiter entsprechend zu informieren und sicherzustellen, dass die Örtlichkeiten während dieser Zeit nicht betreten werden. Die Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung umfassen nicht die nachträgliche Reinigung des Objektes. Allenfalls sind wir verpflichtet, den Behörden einen Schädlingsbefall anzuzeigen. Zur Erfüllung behördlich angeordneter Maßnahmen ist der Kunde bzw. der Inhaber des Objekts verpflichtet.
5. Besondere Bestimmungen und Leistungsumfang für das Winterservice
5.1. Allgemeine Bestimmungen
5.1.1. Wir haben die im Vertrag angeführten und vom Kunden überprüften Verkehrsflächen in der Zeit vom 1. November bis 15. April des Folgejahres (Winterperiode) von Schnee zu reinigen und bei Vorherrschen von Glatteis zu bestreuen. Das Vertragsverhältnis wird für eine unbestimmte Anzahl von Winterperioden abgeschlossen. Wir und der Kunde sind jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum 31.8. schriftlich zu kündigen. Sohin muss der Kunde die Kündigungserklärung bis spätestens 31.7. absenden.
Erst ab dem dritten Werktag nach Vertragsabschluss sind wir zur Leistungserbringung
5.1.2. Wir sind zur Beseitigung der Ursachen, die zur Bildung von Eis (durch undichte Dachrinnen ) oder der Ablagerung von Schnee oder Verunreinigungen führen, nicht verpflichtet. Dies gilt auch für Schneewechten und die Eisbildung auf Dächern (diese sind von einem Fachunternehmen zu entfernen). Gleiches gilt für die Entfernung von Schnee und/oder Eis nach Abgang einer Dachlawine. Wir sind nicht verpflichtet, im Zuge der Betreuung unbegehbare, verstellte oder sonst unzugängliche Verkehrsflächen zu reinigen.
5.1.3. Für den Fall, dass keine Zusatzleistung vereinbart wurde, erfolgt die Betreuung (Räumung und/oder Streuung bei Vorherrschen von Glatteis) entsprechend der Wettersituation (abhängig von der Niederschlagsmenge und der Niederschlagsdauer) längstens innerhalb von acht Stunden ab Beginn der Belagsbildung durch Niederschlag, wobei die Betreuung bei Bedarf in Intervallen von vier bis sieben Stunden durchgeführt wird, Auf die Arbeitsweise, Zeit und Ausführung der Reinigungsarbeiten hat der Kunde keinen Eine vollständig schneefreie Räumung der Verkehrsfläche ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Wir sind daher nicht verpflichtet, eine „Schwarzräumung“ durchzuführen.
5.2. Besondere Bestimmungen
5.2.1. Glatteis: Als Streumaterial werden handelsübliche Auftau- und abstumpfende Streumittel
5.2.2. Extremsituationen: Im Falle des Vorherrschens von witterungsbedingten Extremsituationen, wie z.B. bei extremen Niederschlagsmengen, andauerndem und gefrierenden Regen, Schneeverwehungen, extremen Schneemengen, Zusammenbruch des Verkehrs, ist weder eine termingerechte Räumung, noch die Einhaltung des o.a. Intervalls geschuldet. Die Betreuung wird diesfalls längstens binnen vier Stunden nach dem Ende der Extremsituation aufgenommen.
5.2.3. Innenflächen: Innenflächen sind Verkehrsflächen, die der Verpflichtung gemäß 93 StVO nicht unterliegen, wie beispielsweise Hof- und Parkflächen. Die Betreuung solcher Flächen ist gesondert zu vereinbaren. Die lnnenflächen werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneelagerfläche geräumt. Ist aufgrund der zu räumenden Schneemengen die Inanspruchnahme zusätzlicher Schneelagerflächen notwendig, verringert sich die zu räumende Fläche. Ein Anspruch auf Reinigung von lnnenflächen, die zur Zeit des Einsatzes nicht zugänglich sind, besteht nicht. Parkplätze und Zufahrten werden üblicherweise maschinell betreut. Eine Verpflichtung zur händischen Nachbearbeitung (z.B. zwischen abgestellten Fahrzeugen) ist grundsätzlich nicht gegeben und muss gesondert vereinbart werden.
5.2.4. Die Streumittelentfernung wird von uns entsprechend den einschlägigen, behördlichen Vorschriften und jedenfalls am Saisonende durchgeführt.
5.2.5. Tauwetterkontrolle: Die Tauwetterkontrolle ist ein Zusatzservice gegen gesonderte Verrechnung (oder Bestandteil eines Betreuungspaketes) wonach einmal täglich an Tagen ohne natürlichen Niederschlag eine Kontrolle auf das Vorhandensein von Dachlawinen, wenn die Bildung von Vereisung durch Schmelzwasser oder das Abgehen von Dachlawinen möglich erscheint, erfolgt. Unter der Tauwetterkontrolle ist die visuelle Kontrolle der vom öffentlichen Gehsteig aus einsehbaren Dachflächen auf das Vorhandensein von Schnee- und Eisablagerungen, sowie – bei Notwendigkeit- das Aufstellen von Warnstangen zu verstehen. Zur Beseitigung von Gefahrenquellen (Schneewechten am Dach, Dachlawinen, Eiszapfen, ) sind wir nicht verpflichtet. Bei Wahrnehmung von den o.a. Gefahrenquellen sind wir verpflichtet, den Kunden über eine von diesem bei Vertragsabschluss bekannt gegebene Telefon- bzw. Telefaxnummer oder per E-Mail unverzüglich zu kontaktieren und in Kenntnis zu setzen. Unterbleibt diese Bekanntgabe, sind wir nicht für die fehlgeschlagene Kontaktaufnahme bzw. für deren Folgen verantwortlich. Wird eine Tauwetterkontrolle beauftragt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Haken am Objekt angebracht werden, die bei Bedarf für das Einhängen von Warnstangen erforderlich sind.
6. Besondere Bestimmungen für Waren
6.1. Die Auslieferung der Waren durch uns erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zahlungseingang, sofern nicht anders Ist die Ware vorübergehend nicht verfügbar, teilen wir dem Kunden dies ohne unnötigen Aufschub mit. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht von einem allenfalls bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Unser Recht, Vertragsangebote bei Lieferverzug nicht anzunehmen, bleibt dadurch unberührt.
6.2. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der jeweiligen Lieferung unser Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
7. Besondere Bestimmungen für Gutscheine
7.1. Wertgutscheine sind für eine Dauer von zehn Jahren ab Vertragsabschluss gültig. Dabei ist das aufgedruckte Gültigkeitsdatum auf dem Gutschein maßgeblich. Innerhalb der Gültigkeitsdauer können Kunden Wertgutscheine auf der Website oder durch Bekanntgabe der Gutscheinnummer per E-Mail oder am jeweiligen Offen-Blatt für die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen im Zusammenhang mit allgemeinen Hausbetreuungs-Leistungen zu einem bestimmten Termin oder mit Winterservice-Leistungen für eine Winterperiode bzw. für ausgewählte Waren einlösen. Gutscheine sind übertragbar. Gutscheinwerte können nicht in bar abgelöst werden. Kunden sind nicht berechtigt erworbene Gutscheine oder Waren gewerblich weiterzuverkaufen. Für den Fall eines Verstoßes gegen das Verbot des gewerblichen Weiterverkaufs, ist der Kunde zur Herausgabe des erwirtschafteten Entgelts an uns verpflichtet.
8. Entgelt und Zahlungsbedingungen
8.1. Die von uns bekanntgegebenen Preise sind Sofern zusätzliche Liefer-, Versand-, Verpackungs- oder sonstige Kosten wie Anfahrtskosten anfallen, werden wir den Kunden darüber informieren. Sofern diese zusätzlichen Kosten im Voraus nicht vernünftigerweise berechnet werden können, geben wir die Art der Preisberechnung an.
8.2. Das vereinbarte Entgelt ist entsprechend den Feststellungen (Prozentsatz der Erhöhung und Wirksamkeit) der Unabhängigen Schiedskommission beim BMWFJ für Leistungen der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger Wir sind gegenüber Unternehmern zur Anpassung zu Ende eines jeden Monats berechtigt und werden den Kunden diesfalls verständigen. Gegenüber Konsumenten werden wir das Entgelt mit Ablauf eines jeden Vertragsjahres automatisch anpassen und den Kunden diesfalls verständigen; dies gilt gleichermaßen für Entgelterhöhungen, als auch für Entgeltsenkungen. Für die Entgeltanpassung im Zusammenhang mit unserer Grünflächenbetreuung werden wir das Entgelt zum 1.1. des Kalenderjahres anpassen, bei Winterservicedienstleistungen zum 1.7.
8.3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Forderungen ab dem Rechnungsdatum binnen 14 Tagen fällig. Für das Winterservice ist das Entgelt für die jeweils folgende Winterperiode nach Rechnungslegung zur Vorauszahlung fällig.
8.4. Ist bezüglich der Entrichtung des Entgeltes Teilzahlung vereinbart, tritt die Fälligkeit der jeweiligen Teilzahlung ohne weitere Mahnung ein. Bei einer Mehrheit von Liegenschaftseigentümern, die Vertragspartner sind, haften diese für die vertraglichen Verpflichtungen
8.5. Der Anspruch auf Entgelt ist vom Ausmaß der witterungsbedingt anfallenden Arbeiten unabhängig und besteht auch dann in vollem Umfang, wenn die Reinigungsarbeiten aus Umständen unterbleiben müssen, auf die wir keinen Einfluss haben (z.B. Straßenbauarbeiten, Ausbleiben von Niederschlag u.dgl.).
8.6. Bei Winterserviceleistungen wird ein Einführungsrabatt lediglich für die erste Saison gewährt und entfällt im darauffolgenden Jahr. Ein Rabatt im Zusammenhang mit einem weiteren abgeschlossenen Vertrag wird nur für die aufrechte Dauer des weiteren Vertrages gewährt. Bei Beendigung des weiteren Vertrages fällt ein in Zusammenhang gewährter Rabatt bezüglich des Winterserviceentgeltes mit dem Stichtag der Beendigung des weiteren Vertrages Mehrjahresrabatte sind von Unternehmern anteilig zurückzuzahlen, wenn der Vertrag vorzeitig aufgelöst wird.
8.7. Der Unternehmer hat ein Recht auf Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt Ist der Kunde Unternehmer, ist er nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht von Verbrauchern bleibt dadurch unberührt.
8.8. Am Arbeitsort muss eine Entnahmemöglichkeit für Wasser und Strom zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten des Wasser- und Stromverbrauches der für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Maschinen und Geräte gehen auf Kosten des Kunden.
8.9. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Winterbetreuungsvertrages sind wir berechtigt, mindestens 50% des vereinbarten Entgeltes (für Planung, Schulung und entgangenen Gewinn) bis zum Zeitpunkt der nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit, sowie allenfalls darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden in Rechnung zu
9. Widerrufsrecht
9.1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, hat er das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt bei Waren und Wertgutscheinen 14 Tage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren oder Wertgutscheine in Besitz genommen hat. Bei Dienstleistungsverträgen beträgt die Widerrufsfrist 14 Tagen ab dem Tag des Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das Musterwiderrufsformularunter https://www.cmlsolutions.at/.
9.2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
9.3. Wenn der Konsument diesen Vertrag widerruft, haben wir dem Kunden — vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen —alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten beim Waren- oder Gutscheinkauf, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbar; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
9.4. Wir können die Rückzahlung für Waren oder Wertgutscheine verweigern, bis wir die Waren oder Gutscheine wieder zurückerhalten haben oder bis der Nachweis erbracht ist, dass der Kunde die Gutscheine zurückgesandt hat.
9.5. Im Falle des Widerrufs hat der Kunde den Gutschein die Ware spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
9.6. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren oder Wertgutscheine nur aufkommen, wenn er auf keine notwendigen Maßnahmen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren oder Wertgutscheine zurückzuführen
9.7. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
10. Gewährleistung
10.1. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Leistungen, nach Abnahme bzw. Beendigung auf Richtigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Bei Vorliegen von Mängeln hat er diese binnen angemessener Frist, längstens jedoch innerhalb einer Woche, schriftlich zu rügen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Hat der Unternehmer innerhalb der Rügefrist keine Mängel gerügt, gilt die Dienstleistung als abgenommen und entfallen damit sämtliche Ansprüche wie z.B. Gewährleistung, Irrtumsanfechtung oder Schadenersatz wegen einer später behaupteten Abweichung (§ 377 UGB). Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Dienstleistung zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
11. Haftung
11.1. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden Gleiches gilt gegenüber Verbrauchern mit der Maßgabe, dass wir für die leicht fahrlässige Verletzung von unseren vertraglichen Hauptpflichten unbeschränkt haften. Gegenüber Unternehmern sind auch der Ersatz von Folgeschäden, insbesondere bei Verlust von übergebenen Schlüsseln, die Teil einer Schließanlage sind und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ausgeschlossen. Ist der Kunde Unternehmer, so sind allfällige Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Unternehmer haben das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen und Schadenersatzansprüche innerhalb von einem Jahr ab Leistungserbringung oder Gefahrenübergang geltend zu machen.
11.2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz haften wir ungeachtet der vorherigen Bestimmungen jedoch unbeschränkt.
11.3. Bei der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Winterservice haften wir nicht für Ereignisse, die sich auf bereits vertragsgemäß geräumten, aber nachträglich durch Dritte verunreinigte Flächen Wir schulden somit nicht die Überwachung der Flächen nach erfolgter Leistungserbringung. Uns trifft weiters keine Haftung für Beschädigungen an Bodenflächen und Gebäudeteilen, die durch den Einsatz von Räumgeräten (maschinell oder händisch) und/ oder Streugut entstehen. Weiters haften wir nicht für Ereignisse, die auf das Verhalten des Kunden, uns nicht zurechenbaren Dritten oder auf höhere Gewalt (z.B. Zusammenbruch des Verkehrs, extreme Schneemengen usw.) zurückzuführen sind. Der Kunde ist verpflichtet, Ereignisse, aus denen wir haftbar werden könnten (Körperverletzungen von Passanten und Beschädigungen, die mit den Betreuungsarbeiten im Zusammenhang stehen etc.) nach Bekanntwerden unverzüglich an uns zu melden und bei der Feststellung des Sachverhaltes Hilfe zu leisten.
11.4. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, Einfassungen von Grünanlagen und Abgrenzungen zu nicht zu räumenden Flächen, die bei Schneelage nicht eindeutig erkennbar sind, deutlich zu kennzeichnen. Wir haften weder für Schäden an nicht gekennzeichneten Flächen, Grünanlagen und Abgrenzungen noch für Schäden, die durch Auftau- und abstumpfende Streumittel verursacht Wir sind auch nicht verpflichtet, Streugut aus Grünflächen zu entfernen.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Wir sind berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistung zu
12.2. Zur Kennzeichnung der von uns betreuten Liegenschaften gestattet der Kunde die Montage von Firmenschildern an Hauswänden, Zäunen usw.
12.3. Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Wenn Sie Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU sind, genießen Sie außerdem Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts Ihres
12.4. Für Verträge mit Unternehmern gilt Folgendes: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch unberührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen treten solche, die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen, aber zulässig und wirksam sind.
12.5. Gegenüber Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige Gericht.
AGB, CML Solutions GmbH, Stand 11/2025
